top of page

Stellungnahme zum Referent*innenentwurf des BMFTR zur Änderung des 30. BAföGÄndG

  • vor 4 Tagen
  • 7 Min. Lesezeit


Hiermit beziehen wir als Campusgrün – Grüne Hochschulgruppen e.V., vertreten durch den Bundesvorstand, Stellung zum oben genannten Referent*innenentwurf und danken für die Gelegenheit zur Kommentierung im Rahmen der Verbändebeteiligung.


Das BAföG ist das zentrale Instrument für Bildungsgerechtigkeit, Chancengleichheit und soziale Teilhabe im deutschen Hochschulsystem und zugleich ein unverzichtbarer Baustein der Fachkräftesicherung. Jeder Euro, der in Bildung investiert wird, ist eine Investition in die Zukunft unserer Gesellschaft; und genau diese Investition darf Studierende nicht mit Schulden und Existenzängsten belasten. Wir setzen uns für ein Studium ein, das allen Menschen offensteht; unabhängig von ihren finanziellen Ressourcen, Herkunft, Geschlecht, Religion, sexueller Orientierung oder chronischer Erkrankung. Dafür braucht es eine ausreichend finanzierte und barrierearm zugängliche staatliche Studienfinanzierung.


Grundsätzlich begrüßen wir die Bemühungen, das BAföG an die veränderten Lebensrealitäten von Studierenden anzupassen, und wir freuen uns über die darin liegende Anerkennung, dass Studierende in Deutschland durch das BAföG in seiner jetzigen Form nicht mehr ausreichend unterstützt werden. Gleichwohl sehen wir bei den vorgeschlagenen Änderungen weiterhin erheblichen Nachbesserungsbedarf: Der Entwurf enthält Lücken, die es aus unserer Sicht zwingend zu schließen gilt. Auf diese gehen wir im Folgenden genauer ein und erläutern unsere konkreten Forderungen.


1. Grundsätzliche Bewertung

Positiv hervorzuheben ist der ersatzlose Wegfall der Pflicht zur Erbringung von Leistungsnachweisen nach dem vierten Fachsemester durch die Streichung des § 48 BAföG. Diese Nachweispflicht hat in der Vergangenheit erheblichen bürokratischen Aufwand und psychischen Druck erzeugt und Studierende in ohnehin belasteten Studienphasen zusätzlich sanktioniert. Ihre Abschaffung ist ein längst überfälliger Schritt, den wir ausdrücklich begrüßen. Ebenso begrüßen wir im Grundsatz, dass der Entwurf erstmals eine jährliche Anpassung der Freibeträge (§ 35a Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes [nachfolgend: BAföGÄndG]) vorsieht und damit anerkennt, dass statische Beträge in einem dynamischen Preis- und Lohnumfeld systematisch an Wirkung verlieren.


Diesen positiven Ansätzen steht jedoch eine Reform gegenüber, die insgesamt deutlich zu klein ausgefallen ist. Unsere zentrale Kritik richtet sich auf drei Punkte: Erstens kommen die Erhöhungen viel zu spät. Der Entwurf sieht ein gestuftes Inkrafttreten zum 1. April 2027, zum 1. August 2027 und zum 1. April 2029 vor. Wer heute studiert, hat von einer Erhöhung der Bedarfssätze, die erst zum Sommersemester 2029 vollständig wirkt, nichts mehr, in dieser Zeit kann ein komplettes Studium abgeschlossen sein. Zweitens fallen die Erhöhungen viel zu gering aus: Der Grundbedarf für Studierende verharrt zum ersten Inkrafttretenszeitpunkt bei 475 Euro (§ 13 Absatz 1 BAföG), und einzelne Beträge werden sogar abgesenkt und das nicht nur real, also inflationsbereinigt, sondern numerisch. Drittens fehlt weiterhin eine echte Dynamisierung: Die Bedarfssätze sind im Gesetz nicht automatisch an die Entwicklung von Mieten, Löhnen und Preisen gekoppelt, sondern werden lediglich in einmaligen, politisch gesetzten Schritten angehoben. Damit läuft das BAföG der Realität strukturell hinterher. Nie voraus, nicht einmal gleichauf mit der Inflation.


Im Ergebnis gilt: Auch mit den nun vorgeschlagenen Änderungen deckt der Höchstsatz des BAföG nicht ansatzweise die realen Lebenshaltungskosten von Studierenden. Gerade in Groß- und Studierendenstädten ist der Betrag aufgrund der horrenden Mieten weit von der Lebensrealität entfernt. Eine Wohnkostenpauschale von 440 Euro reicht in den wenigsten Hochschulstädten aus, denn Studierende zahlen jetzt schon im Durchschnitt über 500 Euro. Auch WG-Zimmer sind seit 2020 um ca 21% gestiegen.

2. Konkrete Forderungen und Kritikpunkte

2.1 Elternunabhängige Grundförderung für alle

Wir fordern eine elternunabhängige Grundförderung für alle Studierende, ergänzt durch eine bedarfsgeprüfte Zusatzfinanzierung. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Studierendenfinanzierung nicht länger von der Auskunfts- und Zahlungsbereitschaft der Eltern abhängt und dass niemand durch familiäre Konflikte, komplizierte Anrechnungsregeln oder den engen Einkommensbegriff des Gesetzes aus der Förderung fällt. Der vorliegende Entwurf lässt die grundlegende Systematik der Elternabhängigkeit unangetastet. Dies ist aus unserer Sicht die zentrale verpasste Chance dieser Reform.


2.2 Vollzuschuss statt Darlehen

Die unverhältnismäßig hohe Darlehensfinanzierung der Förderung (§§ 17, 18 ff. BAföG) zu 50% der Gesamtförderung schreckt insbesondere Studieninteressierte aus einkommensarmen Familien von der Antragstellung und teilweise sogar von der Studienaufnahme ab. Bildung darf nicht zur Verschuldungsfrage werden. Wir fordern daher die Umstellung des BAföG auf einen Vollzuschuss; die Darlehensregelungen einschließlich der Erlasstatbestände (§ 18b BAföG) wären damit entbehrlich. Ein Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss, ist die konsequenteste Form der Bildungsinvestition.


2.3 Deutliche Erhöhung des Grundbedarfs – nicht nur des Wohnkostenzuschlags

Zum 1. April 2027 wird ausschließlich die Wohnkostenpauschale angehoben, während der Grundbedarf nach § 13 Absatz 1 Nummer 2 BAföG bei 475 Euro stecken bleibt; die Anhebung auf 503 Euro folgt erst zum 1. August 2027, die auf 563 Euro gar erst zum 1. April 2029. Diese schrittweise Erhöhung hilft den Betroffenen jetzt nicht: Bis zum Sommersemester 2029 könnte eine Person, die heute studiert, ihr Studium vollständig absolviert haben. Es ist hieraus konkret absehbar, dass die tatsächlichen Bedarfe bis dahin längst wieder deutlich über den dann geltenden Sätzen liegen werden. Wir fordern eine sofortige, deutliche Erhöhung des Grundbedarfs auf ein (mindestens) existenzsicherndes Niveau.


2.4 Wohnkostenpauschale an ortsübliche Mieten koppeln

Die Anhebung der Wohnkostenpauschale von 380 auf 440 Euro (§ 13 Absatz 2 Nummer 2 BAföGÄndG) ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung, bleibt aber auch im erhöhten Zustand deutlich zu gering, vor allem da sie nach dem aktuellen Entwurf bis mindestens 2029 eingefroren bleibt. 440 Euro reichen in den wenigsten Hochschulorten aus; in Studierendenstädten liegen die ortsüblichen Mieten häufig über 500 Euro. Wir fordern eine Wohnkostenpauschale, die sich an den tatsächlichen ortsüblichen Mieten orientiert und dementsprechend lokal unterschiedlich ausfällt. Diese muss regelmäßig angepasst werden.


2.5 Keine Absenkung der Pauschale für bei den Eltern wohnende Studierende

Ausdrücklich kritisieren wir, dass der Unterkunftszuschlag für Auszubildende, die noch bei ihren Eltern wohnen, in zwei Schritten abgesenkt wird: von derzeit 59 Euro auf 41 Euro zum 1. August 2027 und weiter auf 23 Euro zum 1. April 2029 (§ 13 Bedarf für Studierende Absatz 2 Nummer 1 BAföGÄndG). Eine numerische Kürzung bestehender Leistungen, noch dazu ohne jede Inflationsbereinigung, ist mit dem erklärten Ziel des Entwurfs, Studierende besser zu unterstützen, unvereinbar. Wir fordern die Rücknahme dieser Absenkung.


2.6 Keine pauschale Streichung der Förderung für Menschen über 45

Der Entwurf streicht sämtliche Ausnahmetatbestände zur Altersgrenze in § 10 Absatz 3 BAföG und schließt damit Personen, die bei Beginn des Ausbildungsabschnitts das 45. Lebensjahr vollendet haben, pauschal und ausnahmslos von der Förderung aus. Betroffen sind nach den Zahlen des statistischen Bundesamts lediglich 1.779 Personen, von denen sind überdurchschnittlich stark FLINTA* betroffen, also Menschen die oftmals, die Ausbildungswege etwa wegen Care-Arbeit später beginnen konnten. Diese Streichung erzielt keine nennenswerte Einsparung, trifft aber gezielt eine ohnehin benachteiligte Gruppe. Wir fordern stattdessen die vollständige Abschaffung der Altersgrenzen im BAföG.


2.7 Digitalisierung ja – aber mit Rechtsanspruch auf analoge Antragstellung

Dass Anträge künftig schneller und digital über das Portal „BAföG Digital“ gestellt werden können, begrüßen wir. Problematisch ist jedoch, dass § 46 Absatz 1 BAföGÄndG die elektronische Antragstellung zum verpflichtenden Regelweg macht und analoge Anträge faktisch nur noch über eine unbestimmte „Unterstützung“ durch die Ämter vorsieht. Wer keinen verlässlichen Zugang zu digitalen Endgeräten hat oder aus anderen Gründen auf analoge Verfahren angewiesen ist, droht abgeschreckt oder ausgeschlossen zu werden. Wir fordern, neben dem digitalen Weg einen echten Rechtsanspruch auf analoge Antragstellung im Gesetz zu verankern – Digitalisierung soll Beschleunigung bringen, aber niemals Exklusion.


2.8 Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag realitätsgerecht ausgestalten

Der Zuschlag für Kranken- und Pflegeversicherung nach § 13a BAföG steigt zum 1. April 2027 lediglich von zusammen 137 Euro auf 160 Euro monatlich. Angesichts der tatsächlichen Beitragsentwicklung in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ist diese Anhebung minimal und läuft Gefahr, dass Studierende die Differenz aus dem ohnehin unzureichenden Grundbedarf bestreiten müssen. Wir fordern eine Ausgestaltung, welche die realen Beiträge vollständig abdeckt und automatisch an diese angepasst wird.


2.9 Echte Dynamisierung aller Sätze und Freibeträge

Die mit § 35a BAföGÄndG eingeführte jährliche Anpassung der Freibeträge ist im Grundsatz positiv. Allerdings erfolgt sie pauschal um 1,5 Prozent und erstmals erst zum 1. August 2028; und dies abhängig davon, wie sich Preise und Löhne tatsächlich entwickeln. Wünschenswert wäre eine Anpassung an die tatsächliche Inflationsrate. Für die Bedarfssätze fehlt eine Dynamisierung vollständig; die Überprüfungs- und Berichtspflichten (§ 35 BAföG) haben in der Vergangenheit gerade nicht zu rechtzeitigen Anpassungen geführt. Wir fordern eine gesetzlich festgeschriebene jährliche, automatische Anpassung aller Bedarfssätze und Freibeträge an die tatsächliche Entwicklung von Mieten, Löhnen und die Inflation. Diese dürfen nicht pauschal geregelt und noch weniger vom politischen Ermessen künftiger Haushaltsverhandlungen abhängig gemacht werden. Zugleich müssen der Einkommensbegriff des Gesetzes und die Freibeträge grundlegend überarbeitet und deutlich angehoben werden, damit der Kreis der Förderberechtigten endlich wieder wächst, statt weiter zu schrumpfen.


2.10 Sofortiges Inkrafttreten

Ein gestuftes Inkrafttreten zwischen April 2027 und April 2029 verschiebt die dringend nötige Entlastung auf einen Zeitpunkt, zu dem sie für viele der heute Studierenden zu spät kommt. Wir fordern das sofortige Inkrafttreten aller Leistungsverbesserungen, spätestens zum nächstmöglichen Semesterbeginn.


3. Übergreifende Perspektive

Unsere Kritik ist nicht in Form von isolierten Einzelpunkten zu verstehen, sondern als Kritik an der Reproduktion eines längst veralteten und strukturell unterfinanzierten Systems, das grundlegend reformiert werden muss. Unser Leitbild befürwortet eine elternunabhängige, existenzsichernde, alsVollzuschuss ausgestaltete und automatisch dynamisierte Studienfinanzierung, die barrierearm – digital wie analog – zugänglich ist und niemanden aufgrund von Alter, Herkunft oder Lebensweg ausschließt. Vor diesem Hintergrund beurteilen wir jegliche Änderungen an Gesetzen. Ein BAföG, das Bildungsgerechtigkeit ernst nimmt, muss den tatsächlichen Lebenshaltungskosten vorausgehen, statt ihnen hinterherzulaufen, und es muss als das verstanden werden, was es ist: eine Investition in die Zukunft, die nicht zurückgezahlt werden muss.


4. Fazit

Wir erkennen an, dass der Referent*innenentwurf mit dem Wegfall der Leistungsnachweise nach § 48 BAföG, der Anhebung der Wohnkostenpauschale und dem Einstieg in eine regelmäßige Anpassung der Freibeträge einzelne richtige Schritte enthält. In seiner Gesamtheit bleibt der Entwurf jedoch weit hinter dem zurück, was für

eine sozial gerechte Studienfinanzierung notwendig wäre: Die Erhöhungen sind zu gering, kommen zu spät und sind nicht dynamisiert. Einzelne Gruppen, wie z.B. bei den Eltern wohnende Studierende und Menschen über 45, werden sogar schlechter gestellt und die verpflichtend digitale Antragstellung droht neue Zugangshürden zu schaffen. Wir fordern das BMFTR dazu auf, den Entwurf im weiteren Verfahren entlang der hier dargelegten Punkte grundlegend nachzubessern.



Quellen

OECD. (n.d.). Public Returns from Education. https://www.oecd.org/en/topics/public-returns-from-education.html [Zugriff: 23.07.2026].

Statistisches Bundesamt (Destatis). (n.d.). GENESIS-Online: Tabelle 21421-0006.https://genesis.destatis.de/datenbank/online/statistic/21421/table/21421-0006 [Zugriff:23.07.2026].

Tagesschau. (2025, 18. September). Erstmals über 500 Euro: Studierende zahlen so viel Miete wie noch nie. https://www.tagesschau.de/wirtschaft/verbraucher/studenten-mieten-500-euro-100.html [Zugriff: 23.07.2026]

 
 
bottom of page