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Mitbestimmung? Fehlanzeige! Campusgrün kritisiert die Tarifeinigung der Länder: Die Lage studentischer Beschäftigter bleibt prekär!

  • vor 2 Tagen
  • 3 Min. Lesezeit


Mit der jüngsten Einigung bei der dritten Tarifrunde der Länder vom 14. Februar 2026 zwischen der Verhandlungskommission der Gewerkschaften GEW und Ver.Di unter dem Bündnis TVStud und den Vertreter*innen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL), ist ein schwer zumutbarer Kompromiss für studentische Beschäftigte verabredet worden, welcher die bereits anhaltende finanziell und rechtlich prekäre Lage von über 300.000 studentischen Beschäftigten nicht ernst nimmt. Trotz einzelner Verbesserungen zum Stundenlohn der Beschäftigten wurden zentrale Forderungen, wie die nach einem flächendeckenden Tarifvertrag von Seiten der TdL kategorisch abgelehnt. Als fest an der Seite arbeitender Student*innen stehende Organisation, kritisiert Campusgrün - Bundesverband grünalternativer Hochschulgruppen, diese Tarifeinigung scharf.  


In der Einigung wurde eine Erhöhung der Gehälter von studentischen Beschäftigten in zwei Etappen bis zum Sommersemester 2028 (ab SoSe 2026: 15,20€/h; ab SoSe 2027: 15,90€/h) beschlossen. Ein eigener flächendeckender Tarifvertrag zur Schließung einer der größten Tariflücken im öffentlichen Dienst wurde von der TdL allerdings vehement abgelehnt. Stattdessen wurde an der bislang bestehenden schuldrechtlichen Vereinbarung festgehalten. 


"Dieser Zustand ist einer auf Kosten von studentischen Beschäftigten", erklärt Alisa Draken, Sprecherin des Bundesverbandes. Weiter beschreibt sie: "Ohne einen verbindlichen Tarifvertrag bleiben die Arbeitsbedingungen für studentische Beschäftigte an unseren Unis schlecht abgesichert. Ein Zustand, den wir in Zeiten von finanziellen Kürzungen an Hochschulen, von zunehmend studierenden- und jugendfeindlichen Entwicklungen mit Blick auf die Lebenshaltungskosten, und einem erstarkenden Rechtsruck in den Länderparlamenten, welcher die Rechte von Arbeitnehmer*innen zunehmend offener in Frage stellt, nicht weiter so hinnehmen können."  


Der Abschluss zeigt aus Sicht von Campusgrün mehrere grundlegende Probleme auf:

  • Erstens wurde ein Tarifvertrag, welcher vertragliche Mindestlaufzeiten, Mitbestimmung in eigenen Personalräten und soziale Absicherung garantiert hätte, von Seiten der Arbeitgeber*innen vehement abgelehnt, sodass dieser nicht zustande gekommen ist. 

  • Zweitens sind die beschlossenen Lohnerhöhungen zwar eine Verbesserung zum Status quo, jedoch reichen diese nicht aus, um die bereits gestiegenen Lebenshaltungskosten der Studierenden, vor allem in größeren Städten mit ohnehin viel zu hohen Wohnkosten ausreichend zu decken. 

  • Drittens kritisiert Campusgrün die lange Laufzeit der gestaffelten Lohnerhöhungen, da die Gehälter für viele studentische Beschäftigte bereits jetzt schon nicht ausreichend sind, um ein weitgehend sorgenfreies (über-)leben während dem Studium zu sichern. Ein Zustand, der sich nicht nur negativ auf akademische Erfolge, sondern auch auf die psychische Gesundheit von Studierenden auswirkt.


Cora Merzbach, ebenfalls Sprecherin, erklärt ergänzend: "Studentische Beschäftigte leisten einen unverzichtbaren Beitrag zum Erhalt und zur Funktionsfähigkeit unserer Universitäten und Hochschulen in Forschung und Lehre. Es ist für uns und für alle studentischen Beschäftigten nicht hinnehmbar, dass sie mit dieser Einigung trotzdem weiterhin als Beschäftigte zweiter Klasse behandelt werden." 


Als Reaktion auf dieses Ergebnis erhebt Campusgrün folgende Forderungen:


  • Die Tarifgemeinschaft der Länder muss dafür Sorge tragen, dass die bereits vereinbarten Maßnahmen flächendeckend und zeitnah Anwendung finden und konsequent umgesetzt werden. Es darf nicht passieren, dass die bereits existierende Praxis der Tarifflucht weiter an deutschen Hochschulen anhält.   

  • Die Tarifgemeinschaft der Länder muss zusammen mit den Gewerkschaften der GEW, Ver.Di und der TVStud Bewegung konstruktiv zu einer Erarbeitung und Annahme eines bundesweit anerkannten, flächendeckenden Tarifvertrages für studentische Beschäftigte hinarbeiten. Hierzu fordert der Bundesverband insbesondere die Landesregierungen des Landes Nordrhein-Westfalen, der Freien Hansestadt Bremen, der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Niedersachsen, dem Land Mecklenburg-Vorpommern und dem Land Schleswig-Holstein dazu auf, den Zusagen in ihren jeweiligen Koalitionsverträgen nachzukommen und auf Tarifverträge für studentische Beschäftigte in ihren Ländern und im Geltungsbereich der TdL hinzuarbeiten.  

  • Bis zur Annahme eines Tarifvertrages durch die TdL wird die Seite der Arbeitgeber*innen dazu aufgefordert, die vereinbarte Richtzeit für die Mindestdauer von Arbeitsverträgen für studentische Beschäftigte von 12 Monaten konsequent umzusetzen. Dies gilt vor allem mit Blick auf die Beschäftigung von Tutor*innen an unseren Universitäten und Hochschulen.

  • Eine substanzielle Erhöhung der Gehälter von studentischen Beschäftigten muss erreicht werden, um dem Preisdruck im Alltag besser entgegnen zu können. 


Campusgrün erklärt sich solidarisch mit der TVStud Initiative, den Gewerkschaften der GEW und der Ver.Di und den studentischen Beschäftigten und fordert die Tarifgemeinschaft deutscher Länder, die Hochschulrektorenkonferenz, die Landesregierungen der Mitgliedsländer der TdL und alle regierenden Parteien auf Landes- und Bundesebene (insbesondere der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), Bündnis 90/die Grünen und die Linke) dazu auf, aktiv auf einen inhaltlich starken und resilienten Tarifvertrag für studentische Beschäftigte hinzuarbeiten und zu beschließen.

 
 
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