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Struktur

Zweimal im Jahr finden Delegiertenversammlungen des Bündnisses statt, bei denen jede Mitgliedshochschulgruppe mit bis zu zwei stimmberechtigten Vertreter*innen (Soll-Quote) vertreten ist. Dort wird u.a. der Bundesvorstand gewählt, der die laufenden Geschäfte führt und das Bündnis auf der Grundlage der aktuellen Beschlusslage nach innen und außen vertritt.

Der Vorstand besteht aus zwei Vorsitzenden, einer*einem Schatzmeister*in, einer koordinatorischen Geschäftsführung und bis zu fünf Beistzer*innen. In Bayern (seit 2007), Baden-Württemberg (seit 2009) und Hessen (seit 2010) gibt es jeweils einen Landesverband, diese sind in den Bundesverband integriert, aber sonst weitgehend unabhängig.

Mitgliederversammlung

Delegiertenversammlung 

Das höchste Gremium von Campusgrün ist die Delegiertenversammlung, die mindestens zweimal pro Jahr (einmal pro Semester) tagt.

Jede Hochschulgruppe des Verbandes kann bis zu zwei Vertreter*innen in die Delegiertenversammlung entsenden. Darunter sollte jeweils mindestens eine FINTA*-Person sein. Die Versammlung entscheidet über Satzung, Haushalt und inhaltliche Positionen, nimmt neue Mitglieder auf und wählt den Bundesvorstand.

Formalia & Satzung

Satzung & Ordnungen des Bundesverbands

Satzung

Die Satzung regelt die Organisation und Arbeit von Campusgrün. Sie nennt alle Gremien und Ämter sowie sonstige verbindliche Regelungen. 

Geschäftsordnung

Die Geschäftsordnung enthält ergänzende Regelungen zu der Satzung von Campusgrün für Mitgliederversammlungen und Arbeitskreise.

Schiedsgericht

Die Schiedsgerichtsordnung regelt Struktur, Aufgaben und Befugnisse des Schiedsgerichts Schiedsgerichtsordnung.

Finanzordnung

Die Finanzordnung regelt die finanziellen Angelegenheiten von Campusgrün. Sie regelt die Abrechnung und Erstattung von Kosten, die bei der Arbeit und den Treffen der Organe und Gremien und den laufenden Geschäften des Verbandes entstehen.

Bundesschiedsgericht

Bundesschiedsgericht 

Das Bundesschiedsgericht ist zuständig für Streitigkeiten von Mitgliedsgruppen und von Landesverbänden mit Organen des Bundesverbands; Streitigkeiten zwischen Organen unter sich; Ordnungsmaßnahmen gegen Organe, gegen einzelne Mitgliedsgruppen, gegen Landesverbände oder gegen in Campusgrün aktive Einzelpersonen; Auslegung von Satzung und Anfechtung oder Nichtigkeitserklärung von Wahlen.

Das Schiedsgericht besteht aus einer*m Vorsitzenden und entweder genau zwei oder genau vier weiteren Mitgliedern. Diese werden von der Mitgliederversammlung mit einer absoluten Mehrheit für die Dauer von zwei Jahren gewählt.

Grundlage für die Arbeit des Bundesschiedsgerichts ist die Schiedsgerichtsordnung.

Das aktuell amtierende Schiedsgericht wurde auf der 50. Bundesmitgliederversammlung im November  2024  neu gewählt.

Die Anrufung des Schiedsgerichtes muss schriftlich erfolgen:

Campusgrün Bundesschiedsgericht

Hessische Str. 10

10115 Berlin

Eingaben an das Schiedsgericht sollen einen bestimmten Antrag enthalten und begründet werden.​​​​​​​​​ Per Mail ist das Schiedsgericht zu erreichen unter:
 

schiedsgericht@campusgruen.de.

Mitglieder des Bundesschiedsgerichtes

Janne studiert im 7. Semester Umweltwissenschaften an der Uni Lüneburg und ist in der Mitgliedsgruppe campus.grün Lüneburg aktiv. Dort setzt sie sich unter anderem für Antidiskriminierung und Nachhaltigkeit ein und möchte studentisches Engagement fördern.

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Ich bin Hannah, 23 Jahre alt und studiere Nachhaltige Rohstoff- und Energieversorgung an der RWTH Aachen. Dort engagiere mich vor Ort und im Studierendenparlament und in der Grünen Hochschulgruppe Aachen.

Lennard ist 20 Jahre alt und studiert Rechtswissenschaft auf Staatsexamen im vierten Fachsemester an der Universität Münster. Lennard ist seit 2023 bei CampusGrün Münster aktiv.

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Ich bin Sebastian Schick (er/ihm), bin 21 Jahre alt und studiere Rechtswissenschaft an der Uni Münster. Meine Mitgliedsgruppe ist CampusGrün Münster.

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