Fahrtkostenerstattung
Informationen zum Teilnahmebeitrag und zur Erstattung der Fahrtkosten.
Es werden in der Regel tatsächlich entstandenen Fahrtkosten mit der Bahn bis maximal 50% des Normalpreises in der 2. Klasse, einschließlich der Zuschläge für ICE und IC/EC erstattet. Platzreservierungen werden erstattet, Nachlösegebühren nicht.
Wenn ihr beim Kauf der Fahrkarten (am Schalter) die Bündnis-grüne Großkundennummer angebt, die ihr beim Vorstand erfragen oder im Wiki finden könnt, reist ihr ca. 8% günstiger. Beim Kauf einer Bahncard kann die Nummer ebenfalls angeben werden. Die Nummer wird dann auf der Karte gespeichert und der Rabatt ist dann auch am Automaten verfügbar (Fahrkarten mit Firmenrabatt kaufen).
Ist die Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht möglich oder unzumutbar, werden Autofahrten mit 5 Cent pro Person und Kilometer erstattet. Notwendigkeit bitte vor der Fahrt mit dem Vorstand abstimmen!
Damit eine Erstattung möglich ist, muss sich die/der TeilnehmerIn auf der Teilnahmeliste eingetragen haben. Die Originalbelege müssen nach der Veranstaltung gemeinsam mit dem Formular für die Erstattung der Fahrtkosten (s.u.) bis zu vier Wochen nach Entstehung der Kosten (es gilt der Poststempel) beim Vorstand eingereicht werden. Die jeweils gültige Adresse wird auf der jeweiligen Veranstaltung bekannt gegeben. Der Betrag wird anschließend überwiesen. Grundlage für die Erstattung ist die Finanzordnung.
Das angehängte Fahrtkostenformular gilt für Veranstaltungen des Bundesverbandes.
Teilnahmebeitrag
Auf Beschluss der Mitgliederversammlung in Berlin 2008 wird für Veranstaltungen von Campusgrün im Regelfall, mit Ausnahme der Mitgliederversammlung, eineTeilnahmegebühr von 5 Euro pro Tag erhoben. Es ist allen TeilnehmerInnen zu ermöglichen, anzugeben, dass die Teilnahmegebühr nicht entrichtet werden kann. Der Teilnahmebeitrag wird ggf. mit der Fahrtkosten-Erstattung verrechnet.




